In Burgdorf gibt es wenige kommunale Abstimmungen, da die Volksabstimmung nur unabdingbar ist bei Abänderung der Gemeindeordnung, der Reglemente und der Steueranlage. Alle 4 Jahre kommen die Wahlen dazu.
Bei gewissen Geschäften, welche vom Stadtrat beschlossen werden, kann die fakultative Volksabstimmung (mit einem Referendum) verlangt werden. Dazu braucht es 300 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten.
Mit einer Initiative, welche durch mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird, kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Stadtrats liegen.
September und November 2024
Übersicht
9. Juni 2024:
Kommunale Vorlagen (Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die Urnenwahlen- und -Abstimmungen) -> siehe unten
22. September 2024:
siehe unten
24. November 2024 mit Gemeindewahlen in Burgdorf
Eidgenössisch
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete sowie Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke): Parole: JA Resultat über 86% in Kanton, Emmental und Gemeinde Burgdorf
Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura: PArole: JA über 82%
Gleich hier anschliessend finden Sie den Artikel aus dem Standpunkt, Berner Innenteil. Hier werden auch die Ja-Parolen zu den kantonalen Vorlagen begründet.
Kommunal: Keine Vorlagen
Nein zur Biodiversitätsinitiative
Andreas Gafner, Nationalrat EDU BE Standpunkt Nr. 9 – September 2024
Die sog. Biodiversitätsinitiative fordert, Art. 78a in der Bundesverfassung mit folgenden Zielsetzungen anzupassen: Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler seien als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte zu deklarieren. Die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzgebiete seien einzuschränken.
Was auf den ersten Blick schön tönt, entpuppt sich bei genauem Hinschauen als extremes Vorhaben. Die Initiative macht nämlich keine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzinteressen.
Noch mehr importieren?
Die Schweiz ist wie folgt aufgeteilt: 25% unproduktive Fläche (Gletscher, Seen, Geröll), 31% Wald, 12,5% Alpweiden und 5% Ökoflächen in der Landwirtschaft. Das ergibt bereits 73% der Gesamtfläche. 8% der Fläche sind für Besiedelung, Gewerbe und Industrie vorgesehen. Somit bleiben am Schluss lediglich 18% für die landwirtschaftliche Produktion. Bei der rasant wachsenden Bevölkerung ist das erschreckend tief. Die Rechnung ist einfach: Wenn wir noch mehr Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion stilllegen, müssen wir noch mehr Produkte und Lebensmittel importieren. Dies verursacht Transportemissionen und wir haben keinen Einfluss auf die Bedingungen, unter denen produziert wird.
Einheimische Produktion bedroht
Im Initiativtext sind zwar keine konkreten Zahlen als Zielvorgabe erwähnt. Die Initianten, insbesondere Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife, Heimatschutz und Pro Natura haben jedoch klare Vorstellungen signalisiert. Für Pro Natura sind momentan von den oben erwähnten 73% lediglich 8% ausreichend geschützt. Das vom Bundesrat ratifizierte Montreal-Protokoll fordert dagegen 30%. Um dieses Ziel aus Sicht von Pro Natura zu erreichen, müssten 900’000 Hektaren zusätzlich unter Schutz gestellt werden. Das sind riesige Flächen. Solche Vorstellungen sind ideologisch und stellen meiner Ansicht nach eine gefährliche Doppelmoral dar. Wir wollen mit immer mehr Zuwanderung in einem Naturreservat leben und das Ausland soll für uns produzieren!
Die Schweizer Landwirtschaft übertrifft die vom Bund geforderten Flächenziele von 7% Biodiversitäts-Förderflächen (BFF) fast um das Dreifache. 19% der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden als BFF bewirtschaftet. Was jedoch noch gesteigert werden kann, ist die Qualität. Der Bund hat zur Qualitätsförderung ein Anreizsystem geschaffen, das zu funktionieren scheint, denn auch die Qualitätsflächen haben zugenommen.
Neben der Landwirtschaft sind auch die Waldwirtschaft, die Wirtschaft, aber auch das Baugewerbe und der Tourismus massiv betroffen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung, wie sie hierzulande von den Waldbesitzern seit Jahrzehnten betrieben wird und gesetzlich verankert ist, garantiert den Erhalt und die Förderung der Biodiversität ausreichend. Dadurch entstehen vielfältige Baumartenzusammensetzungen mit unterschiedlichen Altersstrukturen von Bäumen und Sträuchern, auch Totholz bleibt bewusst in den Wäldern. Die Waldverjüngung erfolgt mehrheitlich natürlich. Dass die Initiative auch ins Bauinventar hineingreift, ist vielen unbekannt. Hier ist das Ziel der Initianten, noch mehr Einschränkungen zu verfügen und Veränderung, Ausbau und Anpassungen an Gebäuden noch aufwendiger zu machen.
Fazit
Die Schweiz ist auf einem guten Weg betreffend Biodiversität. Die Bestrebungen der letzten 30 Jahre haben eine Trendwende bewirkt. Der grösste Killer für die Biodiversität ist jedoch die rasante Verbauung im Mittelland und die damit verbundene Zuwanderung. Für mich ist klar: Man kann nicht immer mehr zusätzliche Freiflächen und Reservate ausscheiden und dann sagen, 10 Millionen Einwohner in der Schweiz seinen kein Problem. Mit zusätzlichen Importen von Lebensmittel leidet dann wohl die Biodiversität anderswo. Stimmen wir also klar Nein zu dieser extremen Initiative.
EDU Kanton Bern
«Reisende muss man ziehen lassen»
Mit den kantonalen Abstimmungsvorlagen soll der Weg für den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier geebnet werden. Das Konkordat ist ein ernsthafter Versuch, die komplizierte Jurafrage zu lösen. Ob dies gelingt, wird allein die Zukunft zeigen.
Geschichtlicher Hintergrund
Der Jurakonflikt hat seinen Ursprung in der Reformationszeit, als der heutige Berner Jura mehrheitlich reformiert wurde, während der nördliche Teil des fürstbischöflichen Juras katholisch blieb. Die Grenze verlief durch das Städtchen Moutier. Am Wiener Kongress 1815 wurde beschlossen, dieses Gebiet dem Kanton Bern abzutreten, als «kleines Trostpflaster» für den Verlust des Aargaus und der Waadt. Die Bevölkerung des Nordjuras war aber nicht nur sprachlich, sondern auch konfessionell eine Minderheit. Dass die Region auch wirtschaftlich schwächer war, machte die Situation nicht einfacher, und so entwickelte sich der Norden bereits im 19. Jahrhundert zum Unruheherd.
Konfliktauslöser
Das Fehlen einer gemeinsamen Identität erwies sich zunehmend als Hypothek. Der Jurakonflikt verschärfte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts. 1947 verweigerte der Grosse Rat dem jurassischen Staatsrat (heute Regierungsrat) Georges Moeckli das Baudepartement, was ein wichtiger Auslöser für die Autonomiebestrebungen des Juras war. Die Separatistenbewegung eskalierte den Konflikt zunehmend bis hin zu Sprengstoffanschlägen. Die politischen Bemühungen um eine friedliche Lösung führten 1979 zur Gründung des Kantons Jura. Die drei südlichen Bezirke des Juras (darunter der Bezirk Moutier) wollten jedoch mehrheitlich beim Kanton Bern bleiben.
Moutier-Abstimmung
Diese Lösung konnte den Konflikt zwar etwas beruhigen, aber nicht vollständig beilegen. Auch im übrigen Berner Jura gab es seither starke separatistische Bewegungen, die sich immer wieder für einen Wechsel zum Kanton Jura einsetzten. Artikel 139 der Verfassung des Kantons Jura zielt bis heute auf eine solche Vereinigung des gesamten Juras ab. Am 28. März 2021 sprach sich die Bevölkerung von Moutier in einem zweiten Anlauf mit 55% der Stimmen für den Beitritt zum Kanton Jura aus.
Konkordat
Das zur Abstimmung stehende Konkordat regelt nun die Einzelheiten des Kantonswechsels. Aus Berner Sicht umstritten dürfte sein, dass der Kanton Jura einen proportionalen Anteil am Vermögen des Kantons Bern erhält, zumal der Kantonswechsel von Moutier den Kanton Bern bereits mit einer grösseren Summe an Folgekosten belastet hat (vgl. Projekt «Avenir Berne romande»). Im Gegenzug verpflichtet sich der Kanton Jura, die «Kampfartikel» aus seiner Verfassung zu streichen und damit offiziell einen Schlussstrich unter die Jurafrage zu ziehen. Fazit Zurzeit gibt es vielfältige Bestrebungen und eine neue Dynamik, den jahrhundertealten Jurakonflikt zu lösen, auch indem der Berner Jura zunehmend als Region «Grand Chasseral» bezeichnet wird. Eine gute Lösung dieses Territorialkonflikts ist nicht nur im Interesse der beiden Kantone und der Schweiz, sondern kann auch international als Vorbild dienen. Deshalb hat auch die EDU-Fraktion dem Konkordat zugestimmt.
Parolen der EDU Kt. Bern Die Delegierten fassten die Parolen zu den Eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 22. September 2024.
Benjamin Carisch
Obwohl die Bedeutung und Wichtigkeit der Biodiversität nicht in Frage gestellt wird, empfehlen die Delegierten die Initiative zur Ablehnung, um zusätzliche Bürokratie und Einschränkungen für die Landwirtschaft, das Baugewerbe und den Tourismus zu verhindern. Ein Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge trägt dazu bei, die Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen zu begrenzen, da die Lohnkosten-Differenz zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmenden kleiner wird, was die Beschäftigung älterer Menschen attraktiver macht. Zudem werden neu auch Angestellte mit kleineren Arbeitspensen in der Pensionskasse versichert sein, wovon vor allem Frauen profitieren werden. •
Standpunkt Nr. 9 – September 2024 – Berner Teil
Frühere Abstimmungen auf Gemeinde- Ebene
9. Juni 2024: Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die Urnenwahlen- und -Abstimmungen
Es geht um
Fristen, bis wann erfolgreiche Initiativen und Referenden zur Abstimmung kommen müssen
Stellvertretung im Stadtrat bei längerer Abwesenheit Offenlegung durch die Parteien über ihre Finanzierung an sich sowie bei Abstimmungen, Wahlen, Kampagnen
Titelbild der Abstimmungsbotschaft Stadt Burgdorf
Am 9. Juni haben wir auch in der Gemeinde Burgdorf über 2 Vorlagen zu befinden
Unser Ortsparteivorstand befasste sich im Vorfeld der Abstimmung mit den Abstimmungsempfehlungen zu diesen Vorlagen.
Ja zur Regelung der Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen in der Gemeindeordnung
Nein zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie Abstimmungs- und Wahlkampagnen (Teilrevision des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen), vor allem aus folgenden Gründen
Der Aufwand für Parteien und Organisationen wie für die Stadt steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, besonders auf Gemeindeebene.
Eine Offenlegung von persönlichen oder Firmen-Daten bei grösseren Spenden ab 1’000 Franken pro Jahr an die Partei wird verlangt. Der Datenschutz sollte, ist aber nicht festgehalten in den neuen Artikeln des Reglements. Art. 20e neu: „Die bezeichnete zuständige Stelle publiziert die offengelegten Informationen laufend elektronisch„. Bei Offenlegung von Spenden sollen publiziert werden: Natürliche Personen: Name, Vorname und Wohnort. Juristische Personen: Firmenbezeichnung, Gesellschaftsform und Sitz.
Holzmodulbau Schulanlage Schlossmatt
Baukredit | Kommunale Abstimmung am 12. März 2023
Abstimmungsresultat
.
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmbeteiligung
Anzahl
3‘143
1‘940
Anteil
61.8 %
38.2 %
46.3 %
Abstimmungsempfehlung der EDU Burgdorf
Bitte legen Sie ein
Ja
in die Urne ein!
Daneben gilt es für 4 kantonale Vorlagen zu entscheiden. -> Weitere Infos
Eine TU- Offerte: Firma Blumer – Lehmann AG bei vorschriftsgemässer Bauausschreibung
In den Kosten TU enthalten sind die Erstellungskosten für das Gebäude, Tiefbau- und Umgebungsarbeiten, die Werkplanung, PV- Anlage, Minergie ECO Label
-> Kredit von Total 13.3 Mio Fr, Planung 100‘000 Fr.
Finanzierung: 75% -> fremdfinanziert. Abschreibung durch Spezialfinanzierung abgedeckt.
Die Inbetriebnahme ist im Frühjahr 2024 vorgesehen.
Referendum
Ein Referendumskomitee verlangt die Vorlage zu überdenken und zu überarbeiten. Das Referendum will nicht den neuen Schulraum verhindern, doch wird festgehalten, dass die Offerte ohne Gegenofferte durch ein selektives Ausschreibungsverfahren zustande gekommen sei. Die öffentlichen Mittel würden nicht wirtschaftlich verwendet. Im Vergleich mit Referenzobjekten an anderen Orten würde es auch billiger gehen. Die hohe Neuverschuldung schliesse eine Steuererhöhung nicht aus.
Die Aufforderung: Eine kostengünstigere Variante zu planen.
Die zum Referendum notwendigen Unterschriftenzahl wurde erfüllt, und daher muss am 12. März an der Urne über diesen Kredit entschieden werden.
Argumente des Gemeinderates
Der hohe Kredit hat folgende Gründe:
Gesetzliche Raumvorgaben werden mit diesem Gebäude erfüllt.
Technisches:
Bauweise schwellenfrei (Lift), ECO Standard.
Die Holzmodule sind weiter verwendbar
Lange Nutzungsdauer, ECO, Photovoltaik, Hochwasserschutz- Auflagen
Der Bau besteht aus 2 Teilen (vgl. Bild – Eindrücke), mittig die Treppe.
Es werden vorfabrizierte Elemente fertig montiert am Standort.
Dies ermöglicht eine kurze Bauzeit und weniger Bau- Emmissionen
Das Erdgeschoss nimmt die Tagesschule, später HPS und Kindergarten auf.
Klassenzimmer im 1. und 2. OG
Dachaufbau auf dem einen Teil -> Aufenthaltsfläche / auf dem anderen Teil: Photovoltaik- Anlage zur Stromgewinnung
Zwischenzeitliche Nutzung während der Sanierung der Schulanlage Schlossmatt
Zusammenfassung der Diskussion im Stadtrat
aus dem Bericht d’Region
Erläuterungen des Gemeinderates
Gemeinderat Christoph Grimm (glp) erläuterte die Ausgangslage
Gesetzliche Vorgaben -> Für die Kosten zu geeigneten Schulräumlichkeiten muss die Stadt Burgdorf aufkommen.
Steigerung der Attraktivität des Standorts und damit die Rekrutierung von Lehrpersonen erleichtern.
Neuen Wohnbauten im Fischermätteli und rege Bautätigkeit im Südquartier -> weiter steigende Schülerzahlen. Diese Kinder werden die Primarschule Schlossmatt besuchen.
Schritte für einen komplexen Prozess in der Schulraumplanung seit 2020
I: 2020 bewilligte der Stadtrat die Projektierung eines Kindergartens und einer Tagesschule in der Schulanlage Schlossmatt.
II: Neben zusätzlichen neun Klassenzimmern soll auch die HPS (Heilpädagogische Schule) als Nachnutzerin der Räumlichkeiten der Tagesschule integriert werden.
III: Ganztagesschule aufgrund Legislaturplanung 2021 bis 2024
Verlangt wird eine weitsichtigere Planung und detailliertere Unterlagen für zukünftige Schritte in der Burgdorfer Schulraumplanung. Und nicht nur in einer einzigen Stadtratssitzung über ein solch grosses Projekt befinden müssen.
Sparvorschlag: Verzicht auf die Zertifizierung von Minergie- ECO
befürwortend …
Investitionen in die Bildung sind wichtig. Darin sind sich alle einig.
entgegnend …
Die Kosten sind als zu hoch zu bemängeln aufgrund des Vergleichs mit anderen derartigen Modulbauten für die Schule.
Dass nicht eine Firma in näherer Region den Zuschlag erhalten hat
Die Schlussabstimmung im Rat
Haltung der EDU
Auch nach Meinung der EDU sind die Kosten recht hoch, und man hätte sich die Ausführung des Aufbaus durch eine Firma näher als durch diejenige erhofft, die für den Bau offeriert hat und den Zuschlag erhalten hat.
Doch …
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Totalunternehmer nach Möglichkeit örtliche Unternehmer als Subunternehmer beauftragen. Dies hat für den Totalunternehmer viele Vorteile: Die Akzeptanz des Projekts steigt, örtliche Unternehmer kennen sich mit den Gepflogenheiten aus und sind vernetzt, die zu bearbeitenden Gebäude und Installationen sind oft bekannt, es ergeben sich Synergien, der Aufwand in der Bauleitung wird für den Totalunternehmer geringer.
Das Beispiel Kindergarten Neuhofweg zeigt, dass der damals beauftragte Totalunternehmer bevorzugt örtliche Unternehmer beschäftigt hat, so wurden z.B. die Heizungs- und Sanitärarbeiten von der Jutzi AG ausgeführt.Webseite des Pro- Komitees
Ausserdem überwiegt für uns das Anliegen, dass die geplante Planung für den Schulraum in Burgdorf im festgesetzten Zeitrahmen umgesetzt werden kann.
Es wird dringend benötigter Schulraum geschaffen. Mit dem Projekt kann die bereits lange geforderte Ganztagesschule eingerichtet werden. Mit der Erweiterung wird die Integration der Heilpädagogischen Schule, gemäss dem Auftrag des Kantons, ermöglicht.Webseite des Pro- Komitees
Wir haben dem damaligen Projektierungskredit zugestimmt, auch Ja zu einem Modulbau statt nur zu einem Container. Dieser erfüllt die geforderten Zwecke optimal. Eine Verzögerung durch Neuplanung bringt wesentliche Mehrkosten mit sich (Teuerung, notwendige andere Provisorien).
Dieses erste Projekt in der Burgdorfer Schulraumplanung zu verzögern macht keinen Sinn.
Daher hat unser Stadtrat Urs Wüthrich dem Kredit für den Holzmodulbau zugestimmt.
Der Vorstand der EDU Burgdorf bleibt bei dieser Haltung und empfiehlt ein Ja zur Abstimmungsvorlage Baukredit Holzmodulbau Schulanlage Schlossmatt am 12. März 2023.
wurde deutlich angenommen. Es ging um die Neudefinition von Vereinbarkeiten und Korrekturen von finanzpolitischen Zuständigkeiten.
Details
Die Gemeindeordnung (GO) regelt unter anderem die Grundzüge der Organisation der Politischen Gemeinde sowie die Aufgaben und Kompetenzen ihrer Organe, wie Gemeinderat, Stadtrat und Kommissionen. Inhaltliche Änderungen, so wie sie bei der jetzt vorliegenden Teilrevision vom Stadtrat gutgeheissen wurden, bedürfen der Zustimmung der Stimmbevölkerung.
Themenkreise
(in Stichworten zusammengefasst)
1. Ausweitung der Unvereinbarkeiten
17. September 2017: Stadtrat überwies Motion der Grünen betreffend Unvereinbarkeit des Exekutivamts mit der Anstellung bei der Stadt.
Ziel der Anpassung: Prinzip der Gewaltenteilung einhalten Personen, die bei der Stadt angestellt sind oder bei einem städtischen Betrieb geschäftsleitende Funktion haben, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats sein.
Umsetzung: Es wird festgehalten, welche Personenkreise aufgrund ihrer Beschäftigung nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats, des Stadtrats oder von Kommissionen sein können. Damit entsteht eine klare personelle Gewaltenteilung, welche ein wichtiger Grundpfeiler des Rechtsstaats ist. Zudem werden Interessenkonflikte weitestgehend vermieden.
2. Ernennungsperiode der Revisionsstelle verlängern
Eine externe Revisionsstelle prüft jährlich die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der städtischen Buchführung.
Ziel und Umsetzung: Die Ernennungsperiode wird auf 4 Jahre verlängert, um administrative Aufwände und Knowhow- Verlust zu vermindern.
3. Klärung der Zuständigkeiten bei Nachkrediten
Ausgangslage und Ziel: Finanzkompetenzen der Organe klären Die heute geltende Regelung der Kompetenzen zur Bewilligung von Nachkrediten führt nicht selten zu Unklarheiten und damit zu ineffizienten Abläufen. Mit den nun vorliegenden Anpassungen werden die Zuständigkeiten klarer geregelt.
Umsetzung: Der zusätzliche neue Artikel 62a widmet sich ausschliesslich der Frage der Nachkredite. Mit dieser systematischen Neuregelung und Entflechtung von den grundsätzlichen finanzpolitischen Kompetenzen wird die Nachkreditregelung wesentlich verständlicher und damit einfacher anwendbar.
4. Weitere Korrekturen von finanzrechtlichen Zuständigkeiten
Gegenstand: Veräusserung von Vermögenswerten, Prozesse, Vergleiche, Rechtsmittel, Verkauf und Kauf von Grundstücken Bei diesen eher formalen Korrekturen geht es um die Behebung eines Fehlers betreffend Zuständigkeiten für Verkäufe von Grundstücken und anderen Vermögenswerten und um Korrekturen betreffend der Finanzkompetenz für Prozesse, Vergleiche und Rechtsmittel.
-> Antrag an die Stimmberechtigten
Der Gemeinderat und der Stadtrat beantragen den Stimmberechtigten die Zustimmung zu den Änderungen der Gemeindeordnung (GO).
Die Abstimmungsfrage lautete: Wollen Sie den Änderungen der Gemeindeordnung zustimmen?
Abgestimmt wurde in 2 getrennten Vorlagen: Die eine für die Änderung der Gemeindeordnung, die andere für das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen. Die EDU Burgdorf empfahl 2 x JA, die Stimmberechtigten befürworteten beide Änderungen mit deutlicher Mehrheit.
Die EDU unterstütze den Teilverkauf mit Überzeugung. Der Abstimmungskampf wurde kontrovers geführt. Heute ist die Stadt Burgdorf Alleinaktionärin der Localnet AG.
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