Abstim­mungen

Thema Abstimmungen

Grundsätzliches

In Burgdorf gibt es wenige kommunale Abstimmungen, da die Volksabstimmung nur unabdingbar ist bei Abänderung der Gemeindeordnung, der Reglemente und der Steueranlage.
Alle 4 Jahre kommen die Wahlen dazu.

Ab 2025 dokumentieren wir hier nur noch kommunale Abstimmungen.

Für kantonale und eidgenössische Vorlagen

Bei gewissen Geschäften, welche vom Stadtrat beschlossen werden, kann die fakultative Volksabstimmung (mit einem Referendum) verlangt werden. Dazu braucht es 300 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten.

Mit einer Initiative, welche durch mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wird, kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Stadtrats liegen.

9. Juni 2024: Teilrevision der Gemeindeordnung und des Reglements über die Urnenwahlen- und -Abstimmungen

Es geht um

  • Fristen, bis wann erfolgreiche Initiativen und Referenden zur Abstimmung kommen müssen
  • Stellvertretung im Stadtrat bei längerer Abwesenheit
    Offenlegung durch die Parteien über ihre Finanzierung an sich sowie bei Abstimmungen, Wahlen, Kampagnen

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Baukredit | Kommunale Abstimmung am 12. März 2023

20.10.2019: Teilrevision der Gemeindeordnung

Frühere seit 2009