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Schwerpunkte

Der Stadtrat nimmt vom Bericht und Kreditabrechnung für das Projekt Projekt B.move Verwaltungsraumplanung 2019/2020 Kenntnis.

Abgerechnet wurde auch über die Aufwendungen der Stadt für Informatikmittel Lehrplan 21 sowie das Geschäftsjahr 2022 der Stadt.

Der Stadtrat überweist einen Auftrag der SP-Fraktion betreffend PV-Anlagen auf städtischer Infrastruktur, einen Auftrag FDP-, SP-, SVP-EDU-, EVP-, Mitte- und GLP-Fraktion betreffend „Beibehaltung der Feier der 18-Jährigen”, einen Auftrag Grüne Burgdorf, SP, EVP und GLP betreffend Förderung der Wiederverwendung von Wertstoffen, einen Auftrag SP-Fraktion betreffend Einführung bzw. zuerst Testbetrieb von gratis Menstruationsprodukten in Toiletten von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden

Der Gemeinderat wird mit einem Postulat der Die Mitte-Fraktion beauftragt, die Schulraumplanung zu überarbeiten.

Stadtratssitzung vom 19. Juni 2023

Zusammenfassung aus den Stadtratsunterlagen (Stadt Burgdorf) und d’Region

-4- Projekt B.move Verwaltungsraumplanung 2019/2020

-5- Kreditabrechnung

Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, der Bevölkerung eine bürgerinnen- und bürgernahe, effiziente Verwaltung anzubieten. Aus diesem Grund, möchte die Stadt Burgdorf die Stadtverwaltung an einem Ort konzentrieren. Das ist die Verwaltungsraumplanung B.move.
Nunmehr legt der Gemeinderat dem Stadtrat die Projektierungsgrundlagen vor. Zur Verfügung stand ein Projektierungskredit von CHF 190’000.00. Es wurden 3 Szenarien verfolgt: (als Quelle hier dient auch die Präsentation Info Stadtrat vom 28.08.2023

  • Status Quo (-> unumgängliche Sanierungen wären notwendig) gegen Aussiedlung
  • Neue Standorte
    • Lyssachstrasse (Standort Baudirektion) -> Vorteil: ganze Verwaltung an einem Ort; Zusatznutzung zum Wohnen / Gewerbe
      Diese Variante soll favorisiert werden.
    • Heimiswilstrasse (Standort Feuerwehr) -> Nur Verwaltung + Feuerwehr / Nachteil Werkbetrieb hat keinen Platz
    • Suttergut (Fremdareal) -> nur für die Verwaltung / Feuerwehr und Werkbetrieb müssten separat bleiben und ev. wären neue Bauten an einem neuen Standort erstellt werden.
  • nach den Kriterien
    • Raumbedürfnisse
    • Finanzierungsvarianten
    • … mit Neubauten oder Nutzung bestehender Areale, Gebäude und Nutzflächen

Aus der Erarbeitung der Projektierungsgrundlagen beschloss der Stadtrat über folgende Antragspunkte:

  1. Er nimmt den Bericht Projekt B.move Verwaltungsraumplanung 2019/2020 zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschliesst, das Szenario Lyssachstrasse weiterzuverfolgen.
  3. Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, das Projekt B.move weiter zu bearbeiten und ein Projektierungskredit bis Vorprojekt auszuarbeiten.
  4. Der Stadtrat beauftragt den Gemeinderat, in Phase 2 des Projekt B.move spezifisch die Anforderungen der flankierenden Massnahmen der Feuerwehr zu vertiefen und nachzuweisen, basierend darauf erfolgt der Standortentscheid zum Feuerwehrmagazin in einer späteren Phase.

Die Projektierung hat etwas Mehrkosten verursacht. Ein Teil der Mehrkosten lässt sich mit der Überarbeitung der Grundlagen des Szenario Lyssachstrasse (Variante A+1) im Bereich Städtebau, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, etc. durch zusätzliche Nutzungen Dritter (unter anderem Busland) begründen.

Beschluss zu Traktandum 5:

Die Kreditabrechnung für die Projektierung Phase 1 Projekt B.move Verwaltungsraumplanung mit Ausgaben von CHF 238’709.50 und enthaltend Mehrausgaben von CHF 48’709.50, wird genehmigt.

aus dem Bericht d’Region zu diesen Geschäften

Die SVP-EDU-Fraktion plädierte auch für die Fortsetzung der Planung, eine Begleitgruppe einzusetzen wie in der Evaluation des Projektes bisher. Mit der Schulraumplanung und B.move plant die Stadt zwei Grossprojekte. Auch Zielkonflikten sind dabei möglich. Prioritäten sollen dann für die Schule gesetzt werden.

Der SR entschied sich einstimmig für das Projekt Lyssachstrasse. Nun werden in Phase 2 die notwendigen Grundlagen und Dokumente erarbeitet und ein Projektierungskredit beantragt, damit später ein Bauprojekt erarbeitet werden kann.


-6- Kreditabrechnung Informatikmittel Lehrplan 21

Der Stadtrat genehmigte am 25. März 2019 einen Kredit von CHF 655‘000.00 für die Informatikmittel Lehrplan 21. Die Abrechnung schliesst bei Ausgaben von CHF 637’020.90 mit Minderausgaben von CHF 17’972.10 ab.

De Stadtrat genehmigt die Kreditabrechnung für Informatikmittel Lehrplan 21.


-7- Geschäftsbericht 2022

Vorstösse von oder unter Beteiligung der EDU:
  • Auftrag SVP-EDU-Fraktion betreffend Outdoor-Fitnesspark Burgdorf. Eingereicht am 16. Mai 2022. Behandelt an der Stadtratssitzung vom 7. November 2022. Der Auftrag wurde an den Gemeinderat überwiesen.
  • Überparteilicher Auftrag der SVP/EDU, Die Mitte, SP, FDP, EVP Fraktionen und Ian Thompson (GLP) betreffend „Sportkonzept der Stadt Burgdorf“. Eingereicht am 16. Mai 2022. Behandelt an der Stadtratssitzung vom 7. November 2022. Der Auftrag wurde an den Gemeinderat überwiesen.
  • Überparteilicher Auftrag FDP-, SP-, SVP-EDU-, EVP-, Mitte- und GLP-Fraktion betreffend „Beibehaltung der Feier der 18-Jährigen“. Eingereicht am 12. Dezember 2022. (Der Auftrag wird an dieser Sitzung behandelt).
  • Dringliche Interpellation SVP-EDU-Fraktion betreffend Humanitäre Hilfe Ukrainekonflikt. Eingereicht am 28. März 2022. Behandelt an der Stadtratssitzung vom 16. Mai 2022. Die Interpellanten erklärten sich von der Antwort des Gemeinderates befriedigt.
  • Dringliche überparteiliche Interpellation der GLP, SP, Grüne, SVP, die Mitte, EVP und EDU betreffend Strompreiserhöhungen Localnet 2023. Eingereicht am 19. September 2022. Behandelt an der Stadtratssitzung vom 7. November 2022. Die Interpellanten erklärten sich von der Antwort des Gemeinderates befriedigt.
Finanzielles

Vor Gewinnverteilung entsteht ein Überschuss von 6’734’596.92 Franken, der anteilsmässig in die Spezialfinanzierung Schwankungsreserven, die Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen und die Spezialfinanzierung Schulanlagen und Verwaltungsgebäude eingelegt wird.
Im Allgemeinen Haushalt resultiert ein Gewinn von 7,1 Mio. Franken, was gegenüber dem Budget 2022 eine Besserstellung von 5,7 Mio. Franken bedeutet.
Bei den Vorfinanzierungen ist das Kapital um 6,2 Mio. Franken auf 47,9 Mio. Franken angestiegen.
Im Gesamthaushalt gibt es einen Aufwandüberschuss von knapp 500’000 Franken.

Beschlüsse des Stadtrates aufgrund der Anträge des Gemeinderates:

  1. Von den in der Kompetenz des Gemeinderates bewilligten Nachkrediten in den Produktgruppen 10, 11 und 33 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Überschreitungen der Voranschlagskredite in der Jahresrechnung 2022 in den Produktgruppen 22, 24 und 60 wird genehmigt.
  3. Der Geschäftsbericht 2022 der Einwohnergemeinde Burgdorf mit Jahresrechnung 2022, die mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von CHF 492’835.60 abschliesst, wird genehmigt.
  4. Die Einlagen in die Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen von CHF 1’000’000.00, Spezialfinanzierung Schulanlagen und Verwaltungsgebäude von CHF 4’774’985.46
    und Schwankungsreserven von CHF 1’335’855.84 werden bewilligt.

Aus dem Bericht d’Region zur Jahresrechnung 2022

An der Medienkonferenz unter Leitung von Christoph Muralt, Leiter Finanzdirektion, und Beatrice Kuster (EVP), Gemeinderätin, wurde auf die Pandemie und den Krieg in Europa als Einflussfaktoren auf unsere Stadt hingewiesen. Die vielen Flüchtlinge zeigten Auswirkungen auf die Finanzen. Zudem stiegen durch den Krieg die Energiepreise. Bemerkenswert sei auch das Interesse der Touristen/-innen an unserer Stadt. Doch auch der Tourismus wecke Begehrlichkeiten, die sich in den Finanzen niederschlagen.

Ausserdem beeinflussten Kultur, Sport, Tiefbau, Strassen, Wasserschutz-Bestimmungen, die Schulraumplanung und weitere Verpflichtungen die Stadtfinanzen.

Zu den Zahlen der Jahresrechnung 2022:

  • Gesamthaushalt: Ertragsüberschuss von 6,7 Millionen Franken
  • Allgemeiner Haushalt Ertragsüberschuss von 7.1 Millionen Franken ab
  • -> 1,7 Millionen Franken mehr als budgetiert
  • -> ermöglicht einen Schuldenabbau
  • Doch Cash in und Cash out seien nicht zufriedenstellend. Es gäbe wenig Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Liquidität. Für grosse Projekte müsse die Stadt darum Geld aufnehmen.
  • Der Gemeinderat schlug folgende Verteilung des Gewinns vor:
    • Der aus dem Finanzvermögen resultierende Gewinn verbleibt dort.
    • Der Restanteil soll dem Verwaltungsvermögen gutgeschrieben werden:
      Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen 1 Million Franken,
      Spezialfinanzierung Schulanlagen und Verwaltungsgebäude 4,8 Millionen Franken
      Schwankungsreserven 1,3 Millionen Franken.

Einflussfaktoren auf die Rechnung

Positiv

Tiefere Personalkosten

Tiefere Abschreibungen

Marktwertanpassungen der Liegenschaften

Minderaufwand beim ÖV und beim Lastenausgleich Sozialhilfe

Mehrertrag bei der Gewinnsteuer

Negativ

Sach- und Betriebsaufwand stiegen (Heizkosten)

Mindereinnahmen der Einkommensteuer bei natürlichen Personen und bei Unternehmen

Baulichen Mehraufwand bei Liegenschaften

Die Stadt hatte 9,5 Millionen Franken für Investitionen budgetiert, die Netto­investitionen betrugen lediglich 2,6 Millionen Franken. Grund für ausgebliebene Investitionen seien besondere Abhängigkeiten und zu wenig eigene Ressourcen.

Darlehen von Banken, Versicherungen und Pensionskassen wurden von 95 auf 88 Millionen Franken reduziert, eine erfreuliche Entwicklung.

Weniger erfreulich ist der Anstieg von kurzfristigen Darlehen von 8 auf 13 Millionen Franken, was Verbindlichkeiten im Wert von 101 Millionen Franken ergibt. In künftigen Budgets muss wohl mit mehr Fremdkapitalzinsen gerechnet werden.

Das Eigenkapital beträgt 98,4 Millionen Franken und ist somit um 0,1 Millionen Franken angestiegen.

Kommentare des Stadtrats (SR)

  • Dankende Anerkennung der Arbeit für die Jahresrechnung
  • Problem betriebliches Ergebnis mit steigendem Aufwand und sinkendem Ertrag
  • Rechnung nur aus buchhalterischen Gründen positiv (Auflösung der Spezialreserven, die Neubewertung der Liegenschaften und tiefere Investitionen)
  • Das betriebliche Ergebnis blieb mit 5,8 Millionen Franken und das operative Ergebnis mit 474 000 Franken weiterhin negativ.
  • Von bürgerlicher Seite -> Bitte um Zurückhaltung bei finanziellen Begehrlichkeiten
  • Verbesserung im Fünf-Jahreschritt / Wunsch nach vermehrter Investition, vor allem in Projekte, von denen die junge Generation profitiert oder in Massnahmen gegen den Klimawandel. -> Rot-grüne Seite

-8- Stellungnahmen und Abschreibungsanträge zu den noch nicht erfüllten Motionen, Postulaten und Aufträgen

Wo die EDU beteiligt ist:

  • Auftrag SVP-EDU-Fraktion betreffend Outdoor-Fitnesspark Burgdorf
    wird aufrecht erhalten
  • Überparteilicher Auftrag der SVP/EDU, Die Mitte, SP, FDP, EVP Fraktionen und Ian Thompson (GLP) betreffend „Sportkonzept der Stadt Burgdorf“
    -> wird aufrecht erhalten

-9- Auftrag SP-Fraktion betreffend PV-Anlagen auf städtischer Infrastruktur

Aufgrund des beschlossenen “Klimanotstandes” in der Stadt Burgdorf und der Klimavision 30 -> Um das Teilziel Nr. 7 der KlimaVision 2030 erreichen zu können, wird der Gemeinderat beauftragt, das Potential von Photovoltaik-Anlagen auf allen städtischen Liegenschaften zu überprüfen und in einer Roadmap eine mögliche Realisierung des Potentials aufzuzeigen, so dass die Stadt ihren Strombedarf längerfristig in einem höheren Mass selber decken kann.

Der Gemeinderat will den Auftrag in Form einer Roadmap umsetzen und schreibt:

“Ob dafür externe Kosten entstehen und in welchem Umfang sich diese bewegen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.”

Der Stadtrat überweist den Auftrag an den Gemeinderat.

-10- Überparteilicher Auftrag FDP-, SP-, SVP-EDU-, EVP-, Mitte- und GLP-Fraktion betreffend „Beibehaltung der Feier der 18-Jährigen”

Die Feier für Jungbürgerinnen und Jungbürger soll weiter geführt werden. Die Auftraggebenden zeigen sich zudem offen über die Art und Form der Durchführung und schreiben: “Wir könnten uns zudem vorstellen, dass die weiteren Burgdorfer Milizgremien (Parteien, Feuerwehr, Burgergemeinde) miteinbezogen werden.”

Der Gemeinderat liess bereits abklären, wie andere Berner Gemeinden die Volljährigkeit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner begehen. Es zeigt sich, dass es nicht «den einen richtigen Weg» gibt. Das Spektrum reicht von der klassischen Jungbürgerfeier bis zu Gemeinden, welche keinen Anlass mehr organisieren. Diese Zahl ist zunehmend. Burgdorf ist nicht die einzige Gemeinde, die sich Gedanken zu diesem Thema macht.”

Vor diesem Hintergrund stellt sich dem Gemeinderat die Frage: Wie soll Burgdorf künftig seine 18- Jährigen würdigen? Wie können die unterschiedlichen Ansprüche an eine Veranstaltung, wie oben beschrieben, alle abgedeckt werden?

Aus diesem Grund ist der Gemeinderat bereit den Auftrag anzunehmen. Er behält sich vor, die Art und Form zu überdenken und die Feier anzupassen.

Der Stadtrat überweist den Auftrag einstimmig an den Gemeinderat bei einer Enthaltung.

aus dem Bericht d’Region

… wird noch deutlich, dass diese Feier das Budget der Stadt jeweils um 5’000 Franken belastet hat.

Jungbürger/innenfeiern haben eine lange Tradition und stellen einen wichtigen Schritt für die 18-Jährigen dar. Gleichzeitig soll der Anlass die Jugendlichen an die Politik heranführen, denn ab diesem Alter dürfen sie abstimmen oder sich zur Wahl stellen.

Die Argumente der Fraktionen befürwortet auch GR Christoph Grimm, GLP. Er hält dagegen, dass der Anlass nicht mehr zeitgemäss sei und immer wieder zu Diskussionen führe. Zudem nähmen nur noch ungefähr 20 Prozent der 18-Jährigen daran teil. Der GR möchte die 18-Jährigen in angemessenem Rahmen würdigen und den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden. Er behält sich jedoch vor, die Art und Form zu überdenken und die Feier anzupassen.


-11- Überparteilicher Auftrag Grüne Burgdorf, SP, EVP und GLP betreffend Förderung der Wiederverwendung von Wertstoffen

Die Unterzeichnenden beauftragen den Gemeinderat der Stadt Burgdorf

  1. Im Rahmen der Verwaltungsraumplanung B.move, die Stadtverwaltung – insbesondere das Bauamt – dazu anzuhalten, den Aspekt der Kreislaufwirtschaft und der Wiederverwendung der Wertstoffe in den neu aufzubauenden Strukturen gezielt zu berücksichtigen und in einer Weise ins Zentrum der Überlegungen zu stellen, dass auch für zukünftige Optimierungen u/o Reorganisationen Spielraum besteht;
  2. Wenn nötig, externe Ressourcen für die Umsetzung dieses Aspekts innerhalb von B.move beizuziehen;
  3. Das Sammlungsspektrum der Wertstoffe zu erweitern und zusätzliche Kanäle für die Wiederverwendung zu erschliessen;
  4. Mit einer geeigneten Informationsstrategie die Bevölkerung über die neue Ausrichtung zu informieren und für die Aspekte der Wiederverwendung zu sensibilisieren.

In den Erläuterungen der Auftraggebenden steht: “Hinter dem Konzept der Kreislaufwirtschaft (auch «Circular Energy») steht die Idee einer grundlegenden Veränderung der Herstellungsprozesse von Produkten.”

Der Gemeinderat betont, dass die Aspekte der Kreislaufwirtschaft schon grundlegend in die Verwaltungsraumplanung einfliessen. Für alle 4 Punkte bestehen bereits Ansätze zur Erfüllung. Er weist noch darauf hin: “Es bestehen jedoch noch rechtliche Hürden bei Wiederverwendung (Eigentumsübergang sobald Wertstoffe der Entsorgung übergeben werden).”

Der Stadtrat überweist den Auftrag an den Gemeinderat.

-12- Auftrag SP-Fraktion betreffend Einführung von gratis Menstruationsprodukten in Toiletten von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden

Der Gemeinderat will zuerst einen Testbetrieb in zwei Gebäuden (Schulanlage Gsteighof und Kirchbühl 17) durchführen (Verlängerung der Testphase bis Herbst 2023) und danach Bericht an den Stadtrat erstatten, um das weitere Vorgehen konkret in die Wege zu leiten. Mit dieser Abänderung beantragt er Annahme des Auftrages.

weiter aus dem Bericht d’Region

… die Kosten: Die Anschaffungskosten – Behälter und Entsorgungsbehälter für Tampons und Binden – wurden mit 68 000 Franken geschätzt, die jährlich wiederkehrenden Kosten auf rund 50 000 Franken

Der Stadtrat überweist den Auftrag mit dieser Abänderung (Testbetrieb) an den Gemeinderat. (19 Ja-, 9 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen)


-13- Postulat Die Mitte-Fraktion betreffend Überarbeitung der Schulraumplanung

Konkret soll der Gemeinderat eine Priorisierung des Standortes Lindenfeld prüfen. Diesen Punkt beantragt aber der Gemeinderat zur Ablehnung, währenddem er der Überarbeitung zustimmt.

Teilweise Annahme des Postulats.

  1. Annahme: «Der Gemeinderat wird beauftragt, die Schulraumplanung zu überarbeiten».
  2. Ablehnung: «Den Standort Schulhaus Lindenfeld zu priorisieren».

Noch einige Details zur Debatte zu diesem Geschäft aus d’Region

  • Abschluss der Schulraumplanung im 2019
  • Aktualisierung im September 2022
  • Dokument “Schulraumplanung 2023”
    -> ein Phasenplan (Zeitachse / Standorte)
    -> in Bearbeitung,
    wird dem Stadtrat in der internen Informationssitzung im August 2023 erläutert

-14- Interpellation SVP/EDU-Fraktion betreffend Kollegialitätsprinzip

Die Fragen basieren auf der Ausgangslage, dass der Gemeinderat Theophil Bucher auf dessen Antrag und in Anerkennung seiner Überzeugungen vom Kollegialitätsprinzip in einem konkreten Fall befreit hatte. Dazu werden grundsätzliche Fragen zum Kollegialitätsprinzip für den Gemeinderat von Burgdorf gestellt und beantwortet.

Darum geht es:

Beim Kollegialitätsprinzip, wie es der Bundesrat kennt, wird die Meinung der Mehrheit einer Gruppe gegen aussen vertreten. In der Gemeindegesetzgebung des Kantons findet sich keine Verankerung des Kollegialitätsprinzips. Der GR Burgdorf hat eigene Richtlinien erstellt. Ein Mitglied, das eine von der Ratsmehrheit abweichende Auffassung in der Öffentlichkeit oder im SR vertreten will, muss dies vorgängig zu Protokoll geben.
Der Gemeinderat wird dazu zitiert:

Der GR ist sich der Verantwortung und den Auswirkungen, welche eine Aufweichung des Kollegialitätsprinzips in der Zusammenarbeit mit seinen Partnern haben kann, bewusst. In diesem Sinne ist die «Befreiung» ein seltener Ausnahmefall. Die Äusserung ausserhalb des Kollegialitätsprinzips muss als Privatperson und nicht als gewähltes Mitglied des Gemeinderates erfolgen, damit die persönliche, abweichende Haltung gegenüber dem Beschluss der Exekutive klar ersichtlich ist. Ganz generell gilt es dabei, stets die Balance zu finden zwischen Kollegialitätsprinzip und der Freiheit, die eigene Meinung zu äussern